| §1 Geltungsbereich und
                              Vertragsgrundlagen (1) Für alle zwischen Ihnen als Teilnehmer
                            und dem Kursveranstalter des Pipenbock
                            (siehe Impressum)
                            abgeschlossenen Verträge über die
                            Kursteilnahme inklusive Unterbringung gelten
                            die nachfolgenden Bedingungen. (2) Alle zwischen Teilnehmer und
                            Veranstalter im Zusammenhang mit diesen
                            Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben
                            sich aus diesen Geschäftsbedingungen, der
                            Buchungsbestätigung und der Erklärung der
                            Annahme der Anmeldung. (3) In Prospekten, Anzeigen, auf der
                            Veranstalterhomepage (http://www.spielkurs-pipenbock.de)
                            und in sonstigen Angebotsunterlagen
                            enthaltene Zeitpläne, Abbildungen oder
                            Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend,
                            soweit die darin enthaltenen Angaben nicht
                            ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
                            worden sind. §2 Vertragsschluss; Preise; Zahlung (1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der
                            Anmeldung durch den Veranstalter nach
                            Überweisung der Teilnehmergebühren zustande,
                            nicht bereits durch die versendete
                            Anmeldungsbestätigung nach Absenden des
                            Anmeldeformulars oder die Aufforderung zur
                            Zahlung der Teilnehmergebühr.  (2) Gerät der Teilnehmer mit der
                            Zahlung in Verzug, so ist der Veranstalter
                            berechtigt, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe
                            von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
                            Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.
                            Der Veranstalter behält sich insoweit vor,
                            einen jeweils höheren Schaden nachzuweisen. (3) Ein Abzug von Skonto ist unzulässig,
                            wenn dies nicht ausdrücklich anders
                            vereinbart wurde.  §3 Aufrechnung;
                              Zurückbehaltungsrecht  Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung gegen
                            die Forderungen des Veranstalters nur
                            berechtigt, wenn Gegenansprüche
                            rechtskräftig festgestellt wurden, diese
                            anerkannt wurden oder wenn die
                            Gegenansprüche unstreitig gestellt sind.
                            Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer
                            Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
                            macht. Der Teilnehmer darf ein
                            Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben,
                            wenn sein Gegenanspruch auf demselben
                            Vertrag beruht.   §4 Haftungsregelungen,
                              Haftpflichtversicherungspflicht (1) Ansprüche des Teilnehmers auf
                            Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
                            ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus
                            der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
                            Gesundheit oder aus der Verletzung
                            wesentlicher Vertragspflichten sowie die
                            Haftung für sonstige Schäden, die auf einer
                            vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
                            Pflichtverletzung durch den Veranstalter,
                            seine gesetzlichen Vertreter oder
                            Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
                            Vertragspflichten sind solche, deren
                            Erfüllung zur Erreichung des Ziels des
                            Vertrags notwendig ist. (2) Bei der Verletzung wesentlicher
                            Vertragspflichten haftet der Veranstalter
                            nur auf den vertragstypischen,
                            vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach
                            fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es
                            handelt sich um Schadensersatzansprüche aus
                            einer Verletzung des Lebens, des Körpers
                            oder der Gesundheit. (3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2
                            gelten auch zugunsten der gesetzlichen
                            Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
                            Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen
                            diese geltend gemacht werden. (4) Der Teilnehmer verpflichtet sich zum
                            Abschluss einer Haftpflichtversicherung für
                            die Zeit der Kursdauer.   §5 Rücktrittsregelungen (1) Dem Teilnehmer wird ein Rücktrittsrecht
                            nach folgenden Bedingungen eingeräumt: Der Teilnehmer kann bis zum 05. September
                            2025 durch eine mindestens Textform wahrende
                            Rücktrittserklärung gegenüber dem
                            Veranstalter von der Kursteilnahme
                            zurücktreten. In diesem Fall werden der
                            Veranstalter und der Teilnehmer von ihren
                            Verpflichtungen in Bezug auf
                            Kursveranstaltung bzw. Kursgebühr und
                            Unterkunft und Verpflegung frei. Es wird
                            seitens des Veranstalters eine
                            Kostendeckungspauschale in Höhe von 50 €
                            erhoben bzw. einbehalten, wobei dem
                            Teilnehmer der Nachweis von geringeren
                            Kosten als der Pauschale ausdrücklich anheim
                            gestellt wird. (2) Dem Veranstalter wird ein
                            Rücktrittsrecht nach den folgenden
                            Bedingungen eingeräumt: Der Veranstalter kann bis zum 20. September
                            2025 durch eine mindestens Textform wahrende
                            Rücktrittserklärung gegenüber dem Teilnehmer
                            von der Veranstaltung eines Einzelkurses
                            oder der Veranstaltung des gesamten
                            Spielkurses zurücktreten. Dies gilt falls
                            der gebuchte Einzelkurs oder der gesamte
                            Spielkurs durch ungenügende Teilnehmerzahlen
                            nicht wirtschaftlich durchführbar wäre, was
                            bei Einzelkursteilnehmerzahlen von unter
                            sieben Personen oder einer
                            Gesamtteilnehmerzahl von unter 60 Personen
                            der Fall ist. 
 Im Falle eines Verbots der
                            Veranstaltungsdurchführung durch den
                            Gesetzgeber muß der Veranstalter durch eine
                            mindestens Textform wahrende
                            Rücktrittserklärung gegenüber dem Teilnehmer
                            von der Veranstaltung des gesamten
                            Spielkurses zurücktreten In diesen Fällen ist der Veranstalter zu
                            unverzüglicher Benachrichtigung des
                            Teilnehmers verpflichtet; im Übrigen werden
                            Veranstalter und Teilnehmer von ihren
                            Verbindlichkeiten frei und der Teilnehmer
                            erhält seine Teilnahmegebühr - nachdem der
                            Veranstalter die Bankdaten des Teilnehmers
                            erhalten hat - unverzüglich in vollem Umfang
                            zurückerstattet. Hinsichtlich eines durch
                            das Entfallen des Kurses entstehenden
                            Schadens gilt der in diesen
                            Teilnahmebedingungen vereinbarte
                            Haftungsausschluss.   §6 Mitwirkungs-, Verhaltens- und
                              Unterlassenspflichten des Teilnehmers
                              während des Spielkurses
 (1) Instrumente müssen eingerichtet, also
                            gut spiel- und stimmbar, zum Kurs
                            mitgebracht werden. Ist dies nicht der Fall,
                            eine Kursteilnahme wegen Behinderung anderer
                            Teilnehmer dadurch nicht oder nur teilweise
                            möglich und kein Ersatzinstrument verfügbar,
                            kann ein Teilnehmer von Teilen des Kurses
                            oder insgesamt ausgeschlossen werden, ohne
                            dass ein Rückerstattungsanspruch eines Teils
                            oder der gesamten Kursgebühr entsteht. Eine
                            Teilnahme mit Instrumenten, für die der Kurs
                            nicht ausgeschrieben ist, ist nur in
                            Einzelfällen und nach vorheriger Absprache
                            gestattet.
 (2)
                            Mit Gebäuden und Inventar des Schloß
                            Dreilützow muss verantwortlich und sorgsam
                            umgegangen werden. Für die Sauberhaltung der
                            Räumlichkeiten einschließlich der Bäder
                            während des Aufenthaltes ist der Teilnehmer
                            selbst verantwortlich. Die Räumlichkeiten
                            sind am Ende des Aufenthaltes aufgeräumt und
                            besenrein zu hinterlassen; der Müll auf den
                            Zimmern ist von den Teilnehmern selbst zur
                            vor Ort bekanntgegebenen Zeit zu entsorgen.
                            Verschmutzungen, die über normale
                            Nutzungsverschmutzung hinausgehen, sind zu
                            beseitigen. Müll, der über haushaltsüblichen
                            Müll hinausgeht, ist vom Teilnehmer selbst
                            und außerhalb des Schloßes Dreilützow zu
                            entsorgen. (3) Das Rauchverbot in den Gebäuden ist zu
                            beachten.  (4) Schäden und Verluste aller Art sind dem
                            Schloß Dreilützow und dem Veranstalter
                            unverzüglich anzuzeigen. (5) Die im Rahmen der Kurse übergebenen
                            Unterlagen (u.a. Notenmaterial, Übersichten,
                            Informationstexte) sind für die private
                            Nutzung bestimmt und dürfen vorbehaltlich
                            ausdrücklicher anderweitiger Genehmigung
                            durch die Rechteinhaber nicht
                            weiterverbreitet werden. 
 §7 Folgen der Nichtteilnahme;
                              Weiterveräußerung bzw. Weitergabe des
                              Teilnehmerplatzes (1) Bei Nichtteilnahme nach Ablauf der
                            Rücktrittsfrist kann die Teilnehmergebühr
                            grundsätzlich nicht zurückerstattet werden.
                            Der Nachweis eines geringeren Schadens als
                            der vollen Höhe der Teilnehmergebühr wird
                            dem Teilnehmer ausdrücklich anheim gestellt. (2) Der Teilnehmerplatz ist an die Person
                            des angemeldeten Teilnehmers gebunden. Der
                            Teilnehmer ist daher nicht berechtigt, den
                            Teilnehmerplatz ohne schriftliche Zustimmung
                            des Veranstalters selbst weiterzuveräußern
                            bzw. an Dritte zum gewerblichen
                            Weiterverkauf durch diese zu veräußern bzw.
                            abzugeben.   §8 Datenschutz, Nutzung von Bild-
                              und Tonmaterial (1) Durch den Vertragsabschluss erteilt der
                            Teilnehmer sein Einverständnis, dass von ihm
                            angegebenen persönlichen Daten zum Zweck der
                            Vertragsabwicklung abgespeichert und
                            verwendet werden. Dies umfasst z.B. die
                            Zusendung von Emails seitens des
                            Veranstalters oder der Referenten. Dieses
                            Einverständnis ist widerruflich. Eine
                            Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte
                            erfolgt nicht. Die Behandlung der
                            überlassenen Daten erfolgt in
                            Übereinstimmung mit den geltenden
                            gesetzlichen Bestimmungen.  (2) Der Teilnehmer erteilt sein
                            widerrufliches Einverständnis, dass Bild-
                            und Tonaufnahmen seiner Person vom Spielkurs
                            durch den Veranstalter veröffentlicht werden
                            dürfen.  §9 Schlussbestimmung, anzuwendendes
                              Recht (1) Auf alle nach diesen Bedingungen
                            geschlossenen Verträge findet deutsches
                            Recht Anwendung. (2) Soweit gesetzlich zulässig, ist das
                            Amtsgericht Pankow/Weißensee
                            ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
                            aus nach diesen Teilnahmebedingungen
                            zustande gekommenen Verträgen unmittelbar
                            oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. (3) Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch
                            bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit
                            einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen
                            verbindlich. |