§1 Geltungsbereich und
Vertragsgrundlagen
(1) Für alle zwischen Ihnen als Teilnehmer
und dem Kursveranstalter des Pipenbock
(siehe Impressum)
abgeschlossenen Verträge über die
Kursteilnahme inklusive Unterbringung gelten
die nachfolgenden Bedingungen.
(2) Alle zwischen Teilnehmer und
Veranstalter im Zusammenhang mit diesen
Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben
sich aus diesen Geschäftsbedingungen, der
Buchungsbestätigung und der Erklärung der
Annahme der Anmeldung.
(3) In Prospekten, Anzeigen, auf der
Veranstalterhomepage (http://www.spielkurs-pipenbock.de)
und in sonstigen Angebotsunterlagen
enthaltene Zeitpläne, Abbildungen oder
Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend,
soweit die darin enthaltenen Angaben nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
worden sind.
§2 Vertragsschluss; Preise; Zahlung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der
Anmeldung durch den Veranstalter nach
Überweisung der Teilnehmergebühren zustande,
nicht bereits durch die versendete
Anmeldungsbestätigung nach Absenden des
Anmeldeformulars oder die Aufforderung zur
Zahlung der Teilnehmergebühr.
(2) Gerät der Teilnehmer mit der
Zahlung in Verzug, so ist der Veranstalter
berechtigt, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.
Der Veranstalter behält sich insoweit vor,
einen jeweils höheren Schaden nachzuweisen.
(3) Ein Abzug von Skonto ist unzulässig,
wenn dies nicht ausdrücklich anders
vereinbart wurde.
§3 Aufrechnung;
Zurückbehaltungsrecht
Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung gegen
die Forderungen des Veranstalters nur
berechtigt, wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden, diese
anerkannt wurden oder wenn die
Gegenansprüche unstreitig gestellt sind.
Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
macht. Der Teilnehmer darf ein
Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertrag beruht.
§4 Haftungsregelungen,
Haftpflichtversicherungspflicht
(1) Ansprüche des Teilnehmers auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten sowie die
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch den Veranstalter,
seine gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung zur Erreichung des Ziels des
Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet der Veranstalter
nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach
fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es
handelt sich um Schadensersatzansprüche aus
einer Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2
gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen
diese geltend gemacht werden.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich zum
Abschluss einer Haftpflichtversicherung für
die Zeit der Kursdauer.
§5 Rücktrittsregelungen
(1) Dem Teilnehmer wird ein Rücktrittsrecht
nach folgenden Bedingungen eingeräumt:
Der Teilnehmer kann bis zum 03. September
2024 durch eine mindestens Textform wahrende
Rücktrittserklärung gegenüber dem
Veranstalter von der Kursteilnahme
zurücktreten. In diesem Fall werden der
Veranstalter und der Teilnehmer von ihren
Verpflichtungen in Bezug auf
Kursveranstaltung bzw. Kursgebühr und
Unterkunft und Verpflegung frei. Es wird
seitens des Veranstalters eine
Kostendeckungspauschale in Höhe von 50 €
erhoben bzw. einbehalten, wobei dem
Teilnehmer der Nachweis von geringeren
Kosten als der Pauschale ausdrücklich anheim
gestellt wird.
(2) Dem Veranstalter wird ein
Rücktrittsrecht nach den folgenden
Bedingungen eingeräumt:
Der Veranstalter kann bis zum 20. September
2024 durch eine mindestens Textform wahrende
Rücktrittserklärung gegenüber dem Teilnehmer
von der Veranstaltung eines Einzelkurses
oder der Veranstaltung des gesamten
Spielkurses zurücktreten. Dies gilt falls
der gebuchte Einzelkurs oder der gesamte
Spielkurs durch ungenügende Teilnehmerzahlen
nicht wirtschaftlich durchführbar wäre, was
bei Einzelkursteilnehmerzahlen von unter
sieben Personen oder einer
Gesamtteilnehmerzahl von unter 60 Personen
der Fall ist.
Im Falle eines Verbots der
Veranstaltungsdurchführung durch den
Gesetzgeber muß der Veranstalter durch eine
mindestens Textform wahrende
Rücktrittserklärung gegenüber dem Teilnehmer
von der Veranstaltung des gesamten
Spielkurses zurücktreten
In diesen Fällen ist der Veranstalter zu
unverzüglicher Benachrichtigung des
Teilnehmers verpflichtet; im Übrigen werden
Veranstalter und Teilnehmer von ihren
Verbindlichkeiten frei und der Teilnehmer
erhält seine Teilnahmegebühr - nachdem der
Veranstalter die Bankdaten des Teilnehmers
erhalten hat - unverzüglich in vollem Umfang
zurückerstattet. Hinsichtlich eines durch
das Entfallen des Kurses entstehenden
Schadens gilt der in diesen
Teilnahmebedingungen vereinbarte
Haftungsausschluss.
§6 Mitwirkungs-, Verhaltens- und
Unterlassenspflichten des Teilnehmers
während des Spielkurses
(1) Instrumente müssen eingerichtet, also
gut spiel- und stimmbar, zum Kurs
mitgebracht werden. Ist dies nicht der Fall,
eine Kursteilnahme wegen Behinderung anderer
Teilnehmer dadurch nicht oder nur teilweise
möglich und kein Ersatzinstrument verfügbar,
kann ein Teilnehmer von Teilen des Kurses
oder insgesamt ausgeschlossen werden, ohne
dass ein Rückerstattungsanspruch eines Teils
oder der gesamten Kursgebühr entsteht. Eine
Teilnahme mit Instrumenten, für die der Kurs
nicht ausgeschrieben ist, ist nur in
Einzelfällen und nach vorheriger Absprache
gestattet.
(2)
Mit Gebäuden und Inventar des Schloß
Dreilützow muss verantwortlich und sorgsam
umgegangen werden. Für die Sauberhaltung der
Räumlichkeiten einschließlich der Bäder
während des Aufenthaltes ist der Teilnehmer
selbst verantwortlich. Die Räumlichkeiten
sind am Ende des Aufenthaltes aufgeräumt und
besenrein zu hinterlassen; der Müll auf den
Zimmern ist von den Teilnehmern selbst zur
vor Ort bekanntgegebenen Zeit zu entsorgen.
Verschmutzungen, die über normale
Nutzungsverschmutzung hinausgehen, sind zu
beseitigen. Müll, der über haushaltsüblichen
Müll hinausgeht, ist vom Teilnehmer selbst
und außerhalb des Schloßes Dreilützow zu
entsorgen.
(3) Das Rauchverbot in den Gebäuden ist zu
beachten.
(4) Schäden und Verluste aller Art sind dem
Schloß Dreilützow und dem Veranstalter
unverzüglich anzuzeigen.
(5) Die im Rahmen der Kurse übergebenen
Unterlagen (u.a. Notenmaterial, Übersichten,
Informationstexte) sind für die private
Nutzung bestimmt und dürfen vorbehaltlich
ausdrücklicher anderweitiger Genehmigung
durch die Rechteinhaber nicht
weiterverbreitet werden.
§7 Folgen der Nichtteilnahme;
Weiterveräußerung bzw. Weitergabe des
Teilnehmerplatzes
(1) Bei Nichtteilnahme nach Ablauf der
Rücktrittsfrist kann die Teilnehmergebühr
grundsätzlich nicht zurückerstattet werden.
Der Nachweis eines geringeren Schadens als
der vollen Höhe der Teilnehmergebühr wird
dem Teilnehmer ausdrücklich anheim gestellt.
(2) Der Teilnehmerplatz ist an die Person
des angemeldeten Teilnehmers gebunden. Der
Teilnehmer ist daher nicht berechtigt, den
Teilnehmerplatz ohne schriftliche Zustimmung
des Veranstalters selbst weiterzuveräußern
bzw. an Dritte zum gewerblichen
Weiterverkauf durch diese zu veräußern bzw.
abzugeben.
§8 Datenschutz, Nutzung von Bild-
und Tonmaterial
(1) Durch den Vertragsabschluss erteilt der
Teilnehmer sein Einverständnis, dass von ihm
angegebenen persönlichen Daten zum Zweck der
Vertragsabwicklung abgespeichert und
verwendet werden. Dies umfasst z.B. die
Zusendung von Emails seitens des
Veranstalters oder der Referenten. Dieses
Einverständnis ist widerruflich. Eine
Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte
erfolgt nicht. Die Behandlung der
überlassenen Daten erfolgt in
Übereinstimmung mit den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Teilnehmer erteilt sein
widerrufliches Einverständnis, dass Bild-
und Tonaufnahmen seiner Person vom Spielkurs
durch den Veranstalter veröffentlicht werden
dürfen.
§9 Schlussbestimmung, anzuwendendes
Recht
(1) Auf alle nach diesen Bedingungen
geschlossenen Verträge findet deutsches
Recht Anwendung.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist das
Amtsgericht Pankow/Weißensee
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus nach diesen Teilnahmebedingungen
zustande gekommenen Verträgen unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch
bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen
verbindlich.
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