§1 Geltungsbereich und
Vertragsgrundlagen
(1) Für alle zwischen Ihnen als
Teilnehmer und dem Kursveranstalter
des Pipenbock (siehe Impressum)
abgeschlossenen Verträge über die
Kursteilnahme inklusive
Unterbringung gelten die
nachfolgenden Bedingungen.
(2) Alle zwischen Teilnehmer und
Veranstalter im Zusammenhang mit
diesen Verträgen getroffenen
Vereinbarungen ergeben sich aus
diesen Geschäftsbedingungen, der
Buchungsbestätigung und der
Erklärung der Annahme der Anmeldung.
(3) In Prospekten, Anzeigen, auf
der Veranstalterhomepage (http://www.spielkurs-pipenbock.de)
und in sonstigen Angebotsunterlagen
enthaltene Zeitpläne, Abbildungen
oder Zeichnungen sind nur annähernd
maßgebend, soweit die darin
enthaltenen Angaben nicht
ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet worden sind.
§2 Vertragsschluss; Preise;
Zahlung
(1) Der Vertrag kommt durch die
Annahme der Anmeldung durch den
Veranstalter nach Überweisung der
Teilnehmergebühren zustande, nicht
bereits durch die versendete
Anmeldungsbestätigung nach Absenden
des Anmeldeformulars oder die
Aufforderung zur Zahlung der
Teilnehmergebühr.
(2) Gerät der Teilnehmer mit
der Zahlung in Verzug, so ist der
Veranstalter berechtigt, ab
Verzugsbeginn Zinsen in Höhe von 5%
über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank (EZB)
zu verlangen. Der Veranstalter
behält sich insoweit vor, einen
jeweils höheren Schaden
nachzuweisen.
(3) Ein Abzug von Skonto ist
unzulässig, wenn dies nicht
ausdrücklich anders vereinbart
wurde.
§3 Aufrechnung;
Zurückbehaltungsrecht
Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung
gegen die Forderungen des
Veranstalters nur berechtigt, wenn
Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden, diese anerkannt
wurden oder wenn die Gegenansprüche
unstreitig gestellt sind. Dies gilt
auch, wenn der Teilnehmer
Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend macht. Der Teilnehmer darf
ein Zurückbehaltungsrecht jedoch
dann ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertrag
beruht.
§4 Haftungsregelungen,
Haftpflichtversicherungspflicht
(1) Ansprüche des Teilnehmers auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit oder aus der
Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sowie die Haftung
für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch den
Veranstalter, seine gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung zur Erreichung des Ziels
des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet der
Veranstalter nur auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden, wenn dieser einfach
fahrlässig verursacht wurde, es sei
denn, es handelt sich um
Schadensersatzansprüche aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze
1 und 2 gelten auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters, wenn Ansprüche direkt
gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet
sich zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung für die Zeit
der Kursdauer.
§5 Rücktrittsregelungen
(1) Dem Teilnehmer wird ein
Rücktrittsrecht nach folgenden
Bedingungen eingeräumt:
Der Teilnehmer kann bis zum 03.
September 2021 durch eine mindestens
Textform wahrende
Rücktrittserklärung gegenüber dem
Veranstalter von der Kursteilnahme
zurücktreten. In diesem Fall werden
der Veranstalter und der Teilnehmer
von ihren Verpflichtungen in Bezug
auf Kursveranstaltung bzw.
Kursgebühr und Unterkunft und
Verpflegung frei. Es wird seitens
des Veranstalters eine
Kostendeckungspauschale in Höhe von
50 € erhoben bzw. einbehalten, wobei
dem Teilnehmer der Nachweis von
geringeren Kosten als der Pauschale
ausdrücklich anheim gestellt wird.
(2) Dem Veranstalter wird ein
Rücktrittsrecht nach den folgenden
Bedingungen eingeräumt:
Der Veranstalter kann bis zum 20.
September 2021 durch eine mindestens
Textform wahrende
Rücktrittserklärung gegenüber dem
Teilnehmer von der Veranstaltung
eines Einzelkurses oder der
Veranstaltung des gesamten
Spielkurses zurücktreten. Dies gilt
falls der gebuchte Einzelkurs oder
der gesamte Spielkurs durch
ungenügende Teilnehmerzahlen nicht
wirtschaftlich durchführbar wäre,
was bei Einzelkursteilnehmerzahlen
von unter sieben Personen oder einer
Gesamtteilnehmerzahl von unter 60
Personen der Fall ist.
Im Falle eines Verbots der
Veranstaltungsdurchführung durch den
Gesetzgeber muß der Veranstalter
durch eine mindestens Textform
wahrende Rücktrittserklärung
gegenüber dem Teilnehmer von der
Veranstaltung des gesamten
Spielkurses zurücktreten
In diesen Fällen ist der
Veranstalter zu unverzüglicher
Benachrichtigung des Teilnehmers
verpflichtet; im Übrigen werden
Veranstalter und Teilnehmer von
ihren Verbindlichkeiten frei und der
Teilnehmer erhält seine
Teilnahmegebühr unverzüglich in
vollem Umfang zurückerstattet.
Hinsichtlich eines durch das
Entfallen des Kurses entstehenden
Schadens gilt der in diesen
Teilnahmebedingungen vereinbarte
Haftungsausschluss.
§6 Mitwirkungs-,
Verhaltens- und
Unterlassenspflichten des
Teilnehmers während des
Spielkurses
(1) Instrumente müssen
eingerichtet, also gut spiel- und
stimmbar, zum Kurs mitgebracht
werden. Ist dies nicht der Fall,
eine Kursteilnahme wegen Behinderung
anderer Teilnehmer dadurch nicht
oder nur teilweise möglich und kein
Ersatzinstrument verfügbar, kann ein
Teilnehmer von Teilen des Kurses
oder insgesamt ausgeschlossen
werden, ohne dass ein
Rückerstattungsanspruch eines Teils
oder der gesamten Kursgebühr
entsteht. Eine Teilnahme mit
Instrumenten, für die der Kurs nicht
ausgeschrieben ist, ist nur in
Einzelfällen und nach vorheriger
Absprache gestattet.
(2)
Mit Gebäuden und Inventar des Schloß
Dreilützow muss verantwortlich und
sorgsam umgegangen werden. Für die
Sauberhaltung der Räumlichkeiten
einschließlich der Bäder während des
Aufenthaltes ist der Teilnehmer
selbst verantwortlich. Die
Räumlichkeiten sind am Ende des
Aufenthaltes aufgeräumt und
besenrein zu hinterlassen; der Müll
auf den Zimmern ist von den
Teilnehmern selbst zur vor Ort
bekanntgegebenen Zeit zu entsorgen.
Verschmutzungen, die über normale
Nutzungsverschmutzung hinausgehen,
sind zu beseitigen. Müll, der über
haushaltsüblichen Müll hinausgeht,
ist vom Teilnehmer selbst und
außerhalb des Schloßes Dreilützow zu
entsorgen.
(3) Das Rauchverbot in den Gebäuden
ist zu beachten.
(4) Schäden und Verluste aller Art
sind dem Schloß Dreilützow und dem
Veranstalter unverzüglich
anzuzeigen.
(5) Die im Rahmen der Kurse
übergebenen Unterlagen (u.a.
Notenmaterial, Übersichten,
Informationstexte) sind für die
private Nutzung bestimmt und dürfen
vorbehaltlich ausdrücklicher
anderweitiger Genehmigung durch die
Rechteinhaber nicht weiterverbreitet
werden.
(6) Im Rahmen einer nach den
geltenden Bestimmungen
entgeltpflichtigen dürfen keine
fremden Verwertungsrechten
unterliegende Werke, beispielsweise
bei der GEMA gemeldete, aufgeführt
werden.
§7 Folgen der
Nichtteilnahme; Weiterveräußerung
bzw. Weitergabe des
Teilnehmerplatzes
(1) Bei Nichtteilnahme nach Ablauf
der Rücktrittsfrist kann die
Teilnehmergebühr grundsätzlich nicht
zurückerstattet werden. Der Nachweis
eines geringeren Schadens als der
vollen Höhe der Teilnehmergebühr
wird dem Teilnehmer ausdrücklich
anheim gestellt.
(2) Der Teilnehmerplatz ist an die
Person des angemeldeten Teilnehmers
gebunden. Der Teilnehmer ist daher
nicht berechtigt, den
Teilnehmerplatz ohne schriftliche
Zustimmung des Veranstalters selbst
weiterzuveräußern bzw. an Dritte zum
gewerblichen Weiterverkauf durch
diese zu veräußern bzw. abzugeben.
§8 Datenschutz, Nutzung von
Bild- und Tonmaterial
(1) Durch den Vertragsabschluss
erteilt der Teilnehmer sein
Einverständnis, dass von ihm
angegebenen persönlichen Daten zum
Zweck der Vertragsabwicklung
abgespeichert und verwendet werden.
Dies umfasst z.B. die Zusendung von
Emails seitens des Veranstalters
oder der Referenten. Dieses
Einverständnis ist widerruflich.
Eine Weitergabe der gespeicherten
Daten an Dritte erfolgt nicht. Die
Behandlung der überlassenen Daten
erfolgt in Übereinstimmung mit den
geltenden gesetzlichen
Bestimmungen.
(2) Der Teilnehmer erteilt sein
widerrufliches Einverständnis, dass
Bild- und Tonaufnahmen seiner Person
vom Spielkurs durch den Veranstalter
veröffentlicht werden dürfen.
§9 Schlussbestimmung,
anzuwendendes Recht
(1) Auf alle nach diesen
Bedingungen geschlossenen Verträge
findet deutsches Recht Anwendung.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist
das Amtsgericht Pankow/Weißensee
ausschließlicher Gerichtsstand für
alle sich aus nach diesen
Teilnahmebedingungen zustande
gekommenen Verträgen unmittelbar
oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
(3) Diese Teilnahmebedingungen
bleiben auch bei eventueller
rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Punkte in ihren übrigen Teilen
verbindlich.
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